„Siebtes Bild: Wie monochrom eine Pressekonferenz anberaumt und dabei auf die Macht der Vagheit vertraut“

Die rechtlichen Grundlagen für diese Sammelklage sind nur leider noch nicht geschaffen, scheinbar darf jede/r machen, was er oder sie will! monochrom will es aber genau wissen und stellt das markenrechtliche Know-how der bürgerlichen Kunstwelt auf die Probe. Teyssandier-Springer beraumt Ende März 2006 eine Pressekonferenz im Berliner Café Einstein an, für das in einem gezielt diffusen Schreiben „neue Werte im Zusammenhang mit Kippenberger“ angekündigt werden – eine hinreichend trickfilmhafte Karotte, um den Kunstmarkt in Bewegung zu setzen. Beweis ist ein Galerist aus Miami, der per Email sein Kommen avisiert und extra ein Flugticket nach Berlin buchen will, aber durch eine fadenscheinige Ausflucht in letzter Minute von monochrom daran gehindert wird, angeblich aus Mitleid.
Die Pressekonferenz wird akribisch geplant, inklusive kostspieligem Buffet und Rahmenprogramm, und vor dem wie erwartet leeren Auditorium in vollem Umfang durchgeführt. Lediglich einige Kellner müssen dem von Orhan Kipcak und Silvia Bandini dargebotenen Nicht-Spektakel beiwohnen, allerdings werden keine ganzen zwei Wochen später bereits 4.231 abgeschlossene und 2.120 halbe Downloads eines diesbezüglichen MP3-Mitschnitts verzeichnet (www.teyssandier-springer.com/lordjimloge/recording_lgl_conference_berlin.mp3).
Ein Protokoll ergeht an einschlägige Galerien und Museen in aller Welt. Darin wird dargelegt, dass monochrom auf eine anteilige finanzielle Vergütung bestehe sowie die Absicht angezeigt, diese auch rechtlich durchzusetzen. Der briefliche und telefonische Rücklauf ist vom Wunsch nach außergerichtlicher Einigung getragen, zum Beispiel die Galerie X in Y: „Unser Mitarbeiter, Herr Z., wird sich wegen einer genaueren Feststellung des betreffenden Geldwertes mit Ihnen in Verbindung setzen.“
Insbesondere die Kippenberger-Galeristin Gisela Capitan zeigt sich überproportional besorgt, wird aber leider durch eine undichte Stelle über die Gegenstandslosigkeit des Schreibens informiert. Schade: Das wäre Ihr Skandal gewesen, Jörg Schlick…